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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darsteller
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darsteller (Weihnachtsmänner, Nikoläuse, Engel, Künstler) und dem Nikolaus Auftritt Service (www.nikolausauftritt.de) Michael Thielen, nachstehend als Agentur bezeichnet. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen der Agentur und den Darstellern. Alle Parteien verpflichten sich, die AGB zu befolgen.
1. Vermittlung
Die Agentur übernimmt nur die Vermittlung der Darsteller es sei dann, es wird schriftlich etwas anders vereinbart.
Die Art der Darbietung und deren Präsentation innerhalb der Rahmenbedingungen des Auftraggebers ist ausschließlich Sache des Künstlers/der Künstler.
Nach erfolgter Vermittlung übernehmen Kunde und Darsteller alle weiteren Absprachen zum geplanten Auftritt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Durch diesen Vermittlungsauftrag an die Agentur wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Für die Versteuerung der Honorare sind die Darsteller eigenverantwortlich. Es wird darauf verwiesen, dass der Darsteller nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann.
2. Anfragen
Die Agentur stellt dem Darsteller eingegangene Anfragen aus seinem Einsatzgebiet unverbindlich zur Auswahl zur Verfügung.
In der Anfrage des Kunden werden Rahmenbedingungen des Einsatzes festgelegt, wie Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes. Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn per Email dem Kunden eine
Auftragsbestätigung mit den Kontaktdaten des Darstellers übermittelt wurde oder der Darsteller die Kontaktdaten des Auftraggebers (Auftragsbestätigung) erhalten hat.
Der Darsteller erhält per Email eine Auftragsbestätigung mit den Kundendaten. Die dort festgelegten Rahmenbedingungen sind für Auftraggeber und Darsteller bindend.
3. Preise und Gebühren
Der Preis wird mit der Anfrage des Auftraggebers festgelegt. Der Darsteller ist nicht berechtigt, dem Kunden einen anderen Auftrittspreis zu nennen.
Die Gage schließt die MwSt. (Umsatzsteuer) nach jeweils geltendem Steuersatz mit ein. Bei Mehrwertsteuerbefreiung nach §15 des UstG muss dies auf der Rechnung vermerkt sein. Die Rechnung muss ordnungsgemäß erstellt sein. Der Künstler/die Künstler versichert/versichern in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein.
3.1
Bei Firmenauftritten wird ein Pauschalbetrag zzgl. eventuell anfallender Fahrtkosten per E-Mail im Vorfeld vereinbart. Es gilt immer die auf der per E-Mail zugesandten Auftragsbestätigung ausgewiesene und zuvor vereinbarte Gage.
Die Rechnungslegung gegenüber dem Endkunden erfolgt über die Agentur, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die Bezahlung des Künstlers erfolgt (nach dem Auftritt) ausschließlich nach Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto des Künstlers.
Bei berechtigten Reklamationen (Auftritt erfolgte nicht entsprechend der vereinbarten Leistungen), ist der Kunde berechtigt, angemessene Kürzungen im Honorar des Darstellers vorzunehmen.
3.2
Bei Privataufträgen an Heiligabend, Nikolausabend und Nikolaustag erfolgt die Geldübergabe, falls keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, unmittelbar zwischen Darsteller und Kunden nach dem Auftritt.
Bei Privataufträgen erhält die Agentur 20 % Vermittlungsgebühr auf dem mit dem Kunden verhandelten Endpreis. Der Endpreis ist inkl. Fahrtkosten und aller anderweitig anfallender Gebühren, es sei es wurde
etwas anderes oder ein Pauschalbetrag schriftlich vereinbart.
Es gilt immer die auf der per E-Mail zugesandten Auftragsbestätigung ausgewiesene und zuvor vereinbarte Gage.
Die Agentur stellt dem Darsteller per Email eine Rechnung über die zuvor vereinbarte Vermittlungsprovision. Zahlbar unmittelbar nach Eingang der Rechnung.
Bei berechtigten Reklamationen (Auftritt erfolgte nicht entsprechend der vereinbarten Leistungen), ist der Kunde berechtigt, angemessene Kürzungen im Honorar vorzunehmen. Diese Kürzungen haben keinen Einfluss auf die mit der Agentur vereinbarte Vermittlungsprovison. Diese bleibt in der vereinbarten Höhe bestehen.
3.3
Vermittlungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn der Darsteller nach erfolgter Tourenzuweisung ohne Grund seinen übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gründe die den Darsteller befreien kommen werden in Punkt 5.1 aufgeführt.
Alle nicht bis zum 27.12. stornierten Aufträge des Einsatzjahres (es erfolgt ein Abgleich mit den Kunden) gehen in die Abschlussrechnung ein. Bei Stornierungen besteht eine unmittelbare Informationspflicht der Agentur und dem Kunden gegenüber.
4. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts
Der Darsteller nennt dem Kunden nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Die Auftrittsdauer erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, es sei denn, der Darsteller kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 45 Minuten informiert der Darsteller von der Tour aus die Familien.
5. Stornierung
Ein Widerruf der Auftraggeberanfrage ist ohne Grund bis zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Endkunden möglich. Sie erfolgt per Email.
5.1 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, wie Krankheit, Unfall oder Tod, einschließlich behördlicher Maßnahmen oder Streik, die die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung oder den Auftritt des Künstlers/der Künstler unmöglich machen, entbinden beide Seiten von den Verpflichtungen. Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
5.2 Vertragsbruch durch den Künstler/die Künstler
Kann/können der Künstler/die Künstler aus einem ihm/ihnen anzulastenden Grund seiner/ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, so ist seitens des Künstlers/der Künstler ein adäquater Ersatz einzusetzen, andernfalls ist eine Entschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Gage an die Agentur zu zahlen. Bei Ausfall von weniger als einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung von 100% der Gesamtgage an die Agentur zu zahlen.
Der Darsteller kann in Ausnahmefällen seinen Auftrag zurückgeben, wenn zum Beispiel im Vorgespräch klar wird, dass es Unstimmigkeiten zwischen Darsteller und Auftraggeber auftreten, bzw. vom Auftraggeber abweichende
Rahmenbedingungen verlangt werden. In diesem Fall muss der Darsteller sofort per Email stornieren. Kundenname, Datum, Uhrzeit und Darsteller stehen hierbei in der Betreffzeile.
5.3 Vertragsbruch durch Agentur
Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die die Agentur zu vertreten hat aus, so teilt die Agentur dies dem Künstler/den Künstlern umgehend mit. Bei Absage weniger als einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung von 50% der Gage ohne Fahrtkosten an den Künstler/die Künstler zu zahlen. Es sei denn es wurde ein adäquater Ersatz besorgt.
6. Schadenshaftung
Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachte Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Darsteller. Der Darsteller ist für hinreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
Die Agentur ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Die Agentur gibt keine Daten von Kunden und Darstellern an Dritte weiter. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermittlung zwischen Kunden und Darsteller ausgetauscht. Darsteller und Kunde verpflichten sich ebenfalls, keine Daten an Dritte weiter zu geben. Die Agentur übernimmt keine Haftung, sollten Kunde oder Darsteller sich nicht an diese Vorgaben halten.
Handelt es sich beim Darsteller um eine Vermittlungsagentur, verpflichtet sich diese ebenfalls, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Einsatzabwicklung zu behandeln.
8. Sperre von Darstellern und Entzug von vermittelten Anfragen
Bereits vermittelte Anfragen können einem Darsteller wieder entzogen werden, wenn Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit auftreten sollten. Eine Verpflichtung zur Vermittlung von Aufträgen besteht seitens der Agentur nicht.
9. Rechte an Film- und Tonmaterialien
Film- und Tonmaterialien seitens des Darstellers dürfen nur nach Zustimmung der Agentur verwendet werden. Ton-und/oder Bildtonmitschnitte jeder Art und deren Weiterverarbeitung sind der Agentur und dem Endkunden bis auf Widerruf gestattet und können zu Werbezwecken genutzt werden.
10. Sonstiges
Anfragen, Auftragserweiterungen und Folgeaufträge des Kunden erfolgen ausschließlich über die Agentur. Sämtliche Buchungen der durch die Agentur bereits vermittelten Darsteller sind über die Agentur vorzunehmen, auch wenn sich der Auftraggeber direkt an den Darsteller wendet.
Bei Nichterfüllung wird eine Konventionalstrafe in doppelter Höhe der Auftrittsgage fällig.
Beide Vertragspartner vereinbaren absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten über die getroffenen Vereinbarungen. Bei Nichterfüllung wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Auftrittsgage fällig. Rechtliche Schritte werden vorbehalten.
Bei gravierenden Verstößen und begründeten Reklamationen von den Familien, die das Ansehen der Agentur zur Folge haben, werden rechtliche Schritte vorbehalten.
Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder per Email an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
. Kundenname, Datum, Uhrzeit und Darsteller stehen hierbei in der Betreffzeile.
11. Nikolauskostüme
Jeder Darsteller ist für sein Kostüm selbst verantwortlich. Das Kostüm muss folgende Mindestanforderungen erfüllen, mit Ausnahme der Anlass erfordert etwas anderes: Rotweißer Mantel oder Jacke aus Samt, Stoff oder Plüsch. Schwarze oder rote Hose. Schwarze Stiefel oder festes Schuhwerk, Rotweiße Mütze oder Kapuze, Goldenes Buch, Jutesack, Bart und Perücke.
Nikolausmäntel mit einem Jutesack werden bei Bedarf gegen eine Gebühr von Euro 25,00 vermietet. Eine Kaution von Euro 60,00 wird erhoben und nach Rückgabe der in einer Reinigung gesäuberten Mäntel zurückerstattet.
12. Rechtswahlklausel
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Frankfurt, den 28.Oktober 2009
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